Mitgliederversammlung SBRH (28.06.2014)

 

Gedächtnisprotokoll zur Mitgliederversammlung des SBRH am 28. Juni 2014 in Heidesheim

Von Seiten des SV Multatuli haben Erwin Wartenberg und Gerard Dauner an der Versammlung teilgenommen.

Da die Ergebnisse der Versammlung offiziell vom SBRH protokolliert werden, wird an dieser Stelle nur auf die Punkte eingegangen die den SV Multatuli unmittelbar betreffen sowie die Diskussion zu den den wichtigsten Tagesordnungspunkten summarisch dargestellt:

  1. Für den Sieg in der 2. Verbandsliga 2013/2014 erhielten wir eine Urkunde sowie eine Prämie in Höhe von 25 Euro. Weiter wurde das Engagement des Vereins bei der Ausrichtung des 1. Jugend Grand Prix 2014 mit einer Prämie in Höhe von 20 Euro belohnt. Für die zwei weiteren Jugend Grand Prix-Turniere, die für die zweite Jahreshälfte vorgesehen waren, hat sich bisher kein Ausrichter gefunden.

  2. Zu einem der drei Beisitzer des Vorstandes wurde einstimmig Roland Welsch gewählt. Ansonsten blieb es im Wesentlichen beim alten Personal mit einer Ausnahme. Stefan Grieb hat nicht mehr als Verbandsspielleiter kanditiert. Diese Funktion wird ab der neuen Saison von Marco Stegner wahrgenommen.

  3. Da in letzter Zeit mehrere Vereine soweit geschrumpft sind, dass sie keine Mannschaften für dem allgemeinen Spielbetrieb mehr stellen konnten, wird zukünftig satzungsgemäß für eine begrenzte Zeit die Bildung von Spielergemeinschaften aus maximal zwei Vereinen zugelassen. Gleichzeitig wurden Regelungen beschlossen die verhindern sollen, dass diese Ermächtigungen auch von den Großvereinen genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang wurde ohne konkretes Ergebnis auch angesprochen , ob und inwieweit der SBRH Vereine direkt unterstützen kann, bei denen Probleme mit dem Mitgliederschwund absehbar sind. Zudem wurden dabei auch die Schwierigkeiten bei der Jugendarbeit allgemein und in insbesondere Zusammenhang mit der Einführung der Ganztagesschulen besprochen.

  4. Ausführlich wurden auch die ab 1. Juli gültigen Änderungen der FIDE-Schachregeln insbesondere Artikel 11 über das Verhalten der Spieler diskutiert. Danach ist es dem Spieler verboten, ein Mobiltelefon und/oder ein anderes elektronisches Kommunikationsmittel im Turniersaal bei sich zu führen. Wenn es offenbar wird, dass ein Spieler ein solches Gerät in das Turnierareal gebracht hat, verliert er die Partie. Der Schiedsrichter kann von einem Spieler verlangen, dass dieser in einem gesonderten Bereich die Untersuchung seiner Kleidung, seiner Gepäckstücke oder anderer Gegenstände zulässt. Die Versammlung hat sich darauf verständigt, diese FIDE Regelung nicht in die Turnierordnung zu übernehmen, sondern es bei dem bestehenden Verfahren über die Nutzung von Handys zu belassen.

    Aufgestellt am 01.07.2014 durch Gerhard Dauner